Fenster sind die Augen Ihres Hauses, sie bestimmen sein Aussehen, seinen Charakter und seine Wohnqualität ganz wesentlich. Neue Fenster mit schmalen Profilen und moderner Profilfarbe können einem Haus eine ganz neue Optik geben und mehr Tageslicht in Ihre Räume holen. Vor allem aber verbessern neue Fenster die Energiebilanz Ihres Hauses ganz enorm – und diese verbesserte Energieeffizienz belohnt der Staat. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung bestehender Gebäude.
Undichte Fenster sind Schwachstellen in der Gebäudehülle. Durch sie entweicht leicht bis zu einem Fünftel der Wärme, die Sie teuer bezahlen. Alte Fenster entsprechen in der Regel den modernen Anforderungen an ein effizientes Gebäude nicht mehr. Nehmen Sie deshalb den Fenstertausch in Angriff und investieren Sie in moderne Fenster mit sehr guter Wärmedämmung! Eine optimal gedämmte Gebäudehülle senkt in der kalten Jahreszeit Heizkosten und schützt im Sommer vor Überhitzung, verringert auf lange Sicht die Energiekosten und verbessert den Wohnkomfort – denn nur ohne Zugluft wird es in Ihren Räumen wirklich behaglich.
Für Fenster-Förderung gibt es zwei Wege, die Sie kennen müssen. Beide sind Teil der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), funktionieren aber vollkommen unterschiedlich.
Zum einen gibt es das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das ausschließlich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig ist, also Zuschüsse für die Fenstersanierung als Einzelmaßnahme (EM) auszahlt. Das Programm heißt BEG EM. Das BAFA fördert die sogenannte Ertüchtigung vorhandener Fenster mit Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit, aber auch den Einbau komplett neuer Fenster, wenn sie die Energieeffizienz eines Hauses verbessern.
Zum anderen gibt es die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss vergibt – und zwar für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Das Programm heißt Wohngebäude – Kredit (Kredit 261). Ist Ihr Fenstertausch also Teil einer Komplettsanierung, an deren Ende mindestens der Effizienzhaus-Standard Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllt wird, ist diese Förderung für Sie interessant. Von der KfW gibt es für die Fenster-Förderung seit 2022 keine unterschiedlichen Förderprogramme mehr, sondern nur noch das eine: den Kredit 261.
Der GEALAN-Fördermittelservice hilft Ihnen unkompliziert und abhängig von Ihrem Standort dabei, herauszufinden welche Förderungen für Ihren Neubau oder Ihr Sanierungsprojekt zur Verfügung stehen. Finden Sie mit wenigen Klicks mehr über die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten für Ihr Bauprojekt heraus!
Wenn Sie neue Fenster einbauen lassen, dann machen Sie es gleich richtig: Wählen Sie hochwertige Fenster, die dem Stil Ihres Hauses entsprechen und seine Energieeffizienz auf den neuesten Stand bringen. Überlegen Sie sich folgende Aspekte:
Wenn Sie in solche Zusatzausstattung Ihrer Fenster investieren, bewegen Sie sich im oberen Preissegment. Lohnen kann sich das unterm Strich trotzdem: Nicht nur, weil Ihre Wohnqualität steigt, sondern weil Sie Energiekosten langfristig senken. Fenstertausch ist also keine reine Ausgabe, sondern eine Investition – in besseres Wohnen, in Ihr Haus, in Klimaschutz und Nachhaltigkeit, in die Zukunft. Die Förderung von BAFA und KfW hilft Ihnen weiter.
[Moderne Fenstersysteme mit Farboberfläche GEALAN-acrylcolor®]
Wenn es sich bei Ihrem Fenstertausch um eine Einzelmaßnahme handelt, wählen Sie die Förderung des BAFA. Beachten Sie: Sie müssen den Fenstertausch zunächst komplett bezahlen, das BAFA zahlt Ihnen Ihr Fördergeld erst nach Abschluss des Umbaus aus.
Planen Sie den Fenstertausch als Teil einer Komplettsanierung und erreichen am Ende Effizienzhaus-Standard, dann greifen Sie auf die Förderung der KfW zurück, die Ihnen die Fenstersanierung über einen Kredit finanziert. Sie zahlen nicht wie bei normalen Krediten Summe plus Zinsen zurück, sondern weniger: Zum einen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss, müssen also weniger tilgen: Der Kreditbetrag verringert sich, die Laufzeit auch. Je besser die Energieeffizienz Ihres Hauses, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Zum anderen liegen die Zinsen bei dem Förderkredit niedriger als gewöhnlich.
Es gibt Förderprogramme von Kommunen und Bundesländern, die teilweise mit den Förderungen von BAFA und KfW kombinierbar sind. So können Sie unter Umständen noch mehr Förderung erhalten als von BAFA oder KfW alleine.
Wenn Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, bekommen Sie vom BAFA zusätzlich 5 Prozent mehr Förderung. Die KfW honoriert den iSFP nicht.
Wenn Sie die Förderprogramme von BAFA und KfW nicht nutzen, gibt es die Möglichkeit, die Kosten für die Fenstersanierung über einen Steuerbonus zu verringern. Es greift §35c des Einkommensteuer-Gesetzes (EStG). Machen Sie dazu die Sanierungskosten in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend – das geht auch, wenn die neuen Fenster bereits eingebaut sind. So können Sie über drei Jahre 20 Prozent der Kosten für die Fenstersanierung sparen, maximal 40.000 Euro. Der Förderbetrag wird von der Einkommensteuer abgezogen.
Um in den Genuss einer Fensterförderung nach BEG zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Um den Förderkredit des BAFA zu bekommen, muss Ihr Fenstertausch eine Einzelmaßnahme sein, die die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessert. Die Erhöhung des energetischen Niveaus muss fachmännisch ermittelt werden.
Um den Förderkredit der KfW zu bekommen, muss Ihr Haus im Zuge der Komplettsanierung, zu der der Fenstertausch zählt, einen Effizienzhaus-Standard erreichen. „Effizienzhaus“ bezeichnet einen technischen Standard. Verschiedene Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Das Effizienzhaus 85 hat im Vergleich zum Referenzgebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent. Das Effizienzhaus 70 von 70 Prozent usw. Je niedriger die Zahl, desto niedriger der Energiebedarf und desto höher der Tilgungszuschuss. Wer zusätzlich auf erneuerbare Energien setzt, bekommt jeweils eine noch höhere Förderung.
Die KfW fördert darüber hinaus auch die Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Gefördert werden Privatpersonen als Eigentümer, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Freiberufler, Wohnungsbaugenossenschaften, Verbände, Kommunen, Organisationen und Vereine etc.
Für das Förderprogramm der KfW brauchen Sie zwingend einen Energieeffizienz-Experten, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur dena gelistet sein muss. Die Hälfte der Kosten für den Experten wird wiederum gefördert. Der Fenstertausch muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, über die die KfW detailliert informiert. Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistung ist nicht förderfähig!
Bevor Sie ein Fachunternehmen mit der Durchführung beauftragen, muss der Förderantrag bei der KfW gestellt sein. Eine KfW-Förderung ist ausgeschlossen, wird diese erst nach Baubeginn beantragt.
Planungs- und Beratungsleistungen sowie das Einholen von Angeboten dürfen allerdings vorher erfolgen. Auch diese Fachplanungsleistungen sind förderfähig.
Für das Förderprogramm des BAFA benötigen Sie durch die seit 1. Januar 2024 in Kraft getretene Änderung in der Förderbeantragung keinen externen Energieeffizienz-Experten mehr, um den Antrag zu stellen und genehmigen zu lassen. Stattdessen muss nun bei der Antragstellung bereits ein Lieferungs- und Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein. Das bedeutet, der Bauherr entscheidet sich vor der Antragstellung verbindlich für ein konkretes Sanierungsangebot inklusive Umfang und Termin. Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fensterbauer genügt, um die Förderung zu beantragen.
Das BAFA fördert neue Fenster in Bestandsgebäuden mit 15 Prozent. Der förderfähige Betrag kann zwischen dem Mindestbetrag von 2.000 Euro (= Mindestinvestitionsvolumen, geringere Investitionssummen sind nicht förderfähig) und dem Maximalbetrag von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr liegen. Der Höchstförderbetrag liegt also bei 9.000 EUR (= 15 Prozent von 60.000 Euro). Wenn der Fenstertausch zuvor in einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) berücksichtigt wurde, kann die Förderung um weitere 5 Prozent auf 20 Prozent (also maximal 12.000 Euro) erhöht werden. Den iSFP erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte.
Die KfW gibt Ihnen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, deren Teil die Fenstersanierung ist, einen Kredit von bis zu 150.000 Euro. Die Förderung besteht darin, dass Sie einen Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent bekommen, also nicht die komplette Kreditsumme tilgen, sondern die Kreditsumme minus den Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss verkürzt die Laufzeit des Kredits. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe Ihr Haus durch die Sanierung erreicht. Je mehr Energieeffizienz, desto mehr Zuschuss. Wenn Sie nicht nur energetisch sanieren, sondern obendrein auf erneuerbare Energien setzen, gewährt die KfW eine höhere Kreditsumme, auch der Tilgungszuschuss steigt. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Sie erhalten von der KfW aber nicht nur einen Tilgungszuschuss, sondern auch eine Zinsvergünstigung. Das heißt, Sie zahlen weniger Zinsen als bei einem normalen Kredit, den Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse nehmen würden. Wie hoch der Zinsvorteil ist, hängt vom aktuellen Zinssatz ab und kann je nach Marktzinsniveau schwanken. Je nachdem, ob Sie sich für den KfW-Kredit in Form eines Annuitätendarlehens entscheiden (tilgungsfreie Anlaufzeit, dann gleich hohe monatliche Annuitäten) oder für ein endfälliges Darlehen (während der Laufzeit zahlen Sie nur die Zinsen, am Ende dann den Kreditbetrag in einer Summe zurück) und je nachdem, welche Laufzeit Sie für den KfW-Kredit wählen (zwischen 4 und 30 Jahre), liegt der effektive Jahreszins zwischen 0,51 und 1,77 Prozent.
Nutzen Sie den Vorteils-Rechner der KfW, um Ihren Kredit genau zu berechnen!
Förderung bekommen Sie nur, wenn Sie Fenster einbauen lassen, die sehr gut dämmen. Um eine Förderung des BAFA oder der KfW zu bekommen, dürfen Ihre neuen Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m2K) haben. Diese Anforderung erreichen Zweifachverglasungen nicht; sie liegen bei einem Uw-Wert von 1,3W/(m²K). Dreifachverglasungen erreichen den geforderten Wert, sie liegen bei 0,95 W/(m2K). Das heißt, nur für dreifachverglaste Fenster bekommen Sie die Förderung des BAFA oder der KfW.
Ausnahmen gelten, wenn Sie Ihre Fenster nicht komplett erneuern, sondern nur ertüchtigen, also die Scheiben tauschen lassen – dann ist ein Wert von maximal 1,3 W/(m²K) zulässig. Für barrierearme, einbruchhemmende, schall- und brandschützende, durchschuss-, durchbruch- und sprengwirkungshemmende Fenster gilt ein Wert von 1,1 W/(m²K), für Baudenkmale können Werte von 1,4 und sogar 1,6 W/(m²K) zulässig sein.
Der U-Wert bezeichnet den „Wärmedurchgangskoeffizienten“, beschreibt also den Wärmestrom durch ein Bauteil, wenn es zwei Bereiche mit unterschiedlichen Temperaturen voneinander abgrenzt. Einfach gesagt: Der Wert zeigt an, wie gut ein Bauteil Wärme dämmt. Je höher der U-Wert, desto mehr Wärme kommt durch das Bauteil, desto schlechter dämmt es also. Je niedriger, desto besser ist die Dämmung. Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zielt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude darauf ab, dass Gebäude möglichst gut gedämmt sind, also möglichst niedrige U-Werte besitzen, um Heizenergie und CO2-Emissionen gering zu halten.
Für Fenster gibt es einen spezifischen U-Wert, er heißt Uw-Wert (w für Window) und gibt den U-Wert des gesamten Fensters an, das aus Profil, Verglasung und Glasrandverbund besteht. In Angeboten wird mitunter nur der Dämmwert des Glases genannt – er genügt aber für den Förderantrag nicht. Bei Einfachverglasung liegt der Uw-Wert meist zwischen 5 und 6 W/(m²K), bei Zweifachverglasung bei etwa 1,1 bis 1,4 W/(m²K), bei Dreifachverglasung unter 1,1 W/(m²K).
Um Förderung von BAFA oder KfW zu bekommen, müssen Ihre neuen Fenster einen Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) oder niedriger haben. Ein Uw-Wert von maximal 1,1 W/(m²K) ist nur bei barrierearmen Fenster oder Fenstern mit erhöhten Einbruchschutzanforderungen zulässig. Ein noch höherer Uw-Wert kann zulässig sein, wenn die Maßnahme im Scheibentausch besteht oder Fenster in Baudenkmalen betrifft.
Bauteil | UW-Wert |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren | ≤ 0,95 W/(m2K) |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung | ≤ 1,3 W/(m2K) |
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren | ≤ 1,1 W/(m2K) |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) | ≤ 1,1 W/(m2K) |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | ≤ 1,4 W/(m2K) |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | ≤ 1,6 W/(m2K) |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | ≤ 1,6 W/(m2K) |
Dachflächenfenster | ≤ 1,0 W/(m2K) |
Glasdächer | ≤ 1,6 W/(m2K) |
Lichtbänder und Lichtkuppeln | ≤ 1,5 W/(m2K) |
Bei Ihren neuen Fenstern haben Sie die Wahl zwischen zweifachverglasten und dreifachverglasten Fenstern. Beide Varianten haben Vorteile und Nachteile.
Fenster mit Zweifachverglasung dämmen gut, Fenster mit Dreifachverglasung sogar noch ein bisschen besser. Die Ug-Werte (die Dämmwerte der Fensterscheiben, g für Glas) unterscheiden sich deutlich:
Entscheidend ist aber nicht allein, wie gut die Scheiben dämmen. Wichtig ist der Dämmwert des gesamten Fensters – er hängt von den Scheiben, aber auch von den Profilen und dem Glasrandverbund ab. Die Gesamt-Wärmedämmung Ihrer neuen Fenster zeigt der Uw-Wert (w für Window) an. Zweifachverglasung und Dreifachverglasung unterscheiden sich bei diesem Wert nicht mehr ganz so stark:
Sie sehen: Die Uw-Werte unterscheiden sich weniger als die Ug-Werte. Das heißt, beim eingebauten Fenster fällt der Unterschied nicht so stark ins Gewicht.
Die Dreifachverglasung kostet etwa 10 Prozent mehr als die Zweifachverglasung. Allerdings bekommen Sie Zweifachverglasungen nicht von BAFA oder KfW gefördert, Dreifachverglasungen schon, sodass der Preisunterschied am Ende nicht sehr groß ist.
[Dreifach verglastes Fensterelement aus der S 9000-Profilserie von GEALAN]
Wenn Sie neue Fenster einbauen lassen, setzen Sie am besten auf Dreifachverglasung. Mit einer Ausnahme: Wenn die Fassade Ihres Hauses nicht gedämmt ist. Grundsätzlich muss die Wärmedämmung Ihres Dachs und Ihrer Fassade besser sein als die Ihrer neuen Fenster; ansonsten riskieren Sie Tauwasserbildung an Ihren Wänden – also feuchte Wände und in der Folge Schimmelbildung. Bei einer ungedämmten Fassade können deshalb zweifachverglaste Fenster die richtige Wahl sein. Im Sinne des Klimaschutzes ist dann allerdings zu überlegen, ob Sie Dach und Fassade nicht auch auf den neuesten Stand bringen und zuerst dämmen wollen.
Bevor der Antrag nach den aktuellen Förderbestimmungen des BAFA gestellt werden kann, erstellt entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte eine sogenannte technische Produktbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das vom Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer ausgefüllt werden muss. Ist die Erstellung des TPB vollzogen, bekommt der EEE oder der Fachunternehmer eine sogenannte TPB-ID; sie ist für die Antragsstellung nötig. Der eigentliche Antrag wird dann über das elektronische Antragsformular gestellt – das können theoretisch auch Sie selbst übernehmen, das BAFA sieht aber grundsätzlich den Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer als Bevollmächtigten vor.
Um den Fenstertausch bei der KfW zu beantragen, wird Ihr Energieeffizienz-Experte zweimal gebraucht: Am Anfang erstellt er eine „Bestätigung zum Antrag“, die an Ihre Bank oder Sparkasse geht. Nach dem Fenstertausch bestätigt er die Umsetzung mit einer „Bestätigung nach Durchführung“, dann erhalten Sie Ihre Förderung.
Ja! Sowohl für das Förderprogramm des BAFA als auch für den Förderkredit der KfW brauchen Sie zwingend einen Energieeffizienz-Experten oder Energieberater (die Begriffe meinen dasselbe). Der Gesetzgeber sichert damit die Qualität: Ihr Energieeffizienz-Experte ist vom Fach, er kennt die Förderrichtlinien und alle technischen Mindestanforderungen, weiß, was förderfähig ist und was nicht, er berät Sie über Fördermöglichkeiten, arbeitet mit Ihnen (und Ihrer Bank oder Sparkasse) den Förderantrag aus, erstellt alle nötigen Unterlagen und hilft Ihnen bei allen Detailfragen. Alle zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de. Den Energieeffizienz-Experten bezahlen Sie – für seine Energieberatung und die Antragsstellung. Die Kosten hängen vom Umfang Ihrer Baumaßnahme ab und werden zur Hälfte übernommen – sowohl vom BAFA als auch von der KfW. Wichtig ist, dass Sie Ihren Fenstertausch von Anfang an mit Ihrem Energieeffizienz-Experten planen.
Stand der Informationen: Januar 2024, Angaben ohne Gewähr
Diese Seite ersetzt nicht die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ich möchte Informationen zu Referenzobjekten und GEALAN News per E-Mail erhalten (ca. zweimal im Monat) - kostenfrei und jederzeit kündbar.